 |
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) führt nicht nur zu Veränderung der personellen Situation in den Tageseinrichtungen in NRW, sondern es wirkt sich auch unmittelbar auf die Ausbildungssituation der zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher aus.
Während bisher grundsätzlich in allen Tageseinrichtungen auch eine Berufspraktikantin/ein Berufspraktikant zusätzlich eingesetzt und die Vergütung nach dem Tarifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten abgerechnet werden konnte, hat sich die Situation mit dem Kinderbildungsgesetz scheinbar geändert.
In Rückmeldungen wurde deutlich, dass Träger unsicher sicher sind, ob sie aufgrund der veränderten Finanzierung überhaupt noch Berufspraktikanten zusätzlich einsetzen können. Von Studierenden wird berichtet, dass Stellen nicht mehr ohne weiteres zur Verfügung stehen und bei der Vergütung die Regelung des Tarifvertrages nicht mehr in jedem Fall gelten soll.
Mit dieser Online-Umfrage soll ein Bild zur aktuellen Situation gewonnen werden, um die Verantwortlichen über die Situation entsprechend zu unterrichten.Die Umfrage richtet sich an Schulen, Träger und die Studierenden.
Die Erhebung fand vom 1. bis 20. April 2008 statt.
Direkter Link zu den Ergebnissen der Online-Befragung
|
 |