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Mittwoch, 10. Februar 2010
ver.di-Protestkartenaktion zu KiBiz: Der Baum brennt!
2.655 Protestkarten hat ver.di an den zuständigen Minister geschickt. Eltern und Beschäftigte haben für die Erfüllung des Bildungsauftrages die notwendigen Voraussetzungen gefordert, die mit dem KiBiz nicht geschaffen werden konnten. Als dringlich wird vor allem eine Anpassung der Pauschalen auf das reale Kostenniveau angesehen.
"Der Baum brennt", lautete das Motto dieser Aktion, der weitere folgen sollen. Damit wird belegt, dass die Kritik an dem Gesetz weiter wächst.
Freitag, 5. Februar 2010
Hand in Hand - Regierungskoalition unterstützt unzulänglichen Beratungsstand von Bildungsempfehlungen
Mit der Berichterstattung in Landtag intern 2/2010 wird deutlich, dass die Regierungskoalition für eine Erprobung der Bildungsempfehlungen ausspricht. Es wird betont, dass die Trägerverbände und die Wissenschaft umfassend beteiligt gewesen sei und einer verbindliche strukturierte Zusammenarbeit erforderlich sei. Mit der Mehrheitsentscheidung zu dem für die Beratungen zugrunde gelegten Antrag 14/10516 - er ist auf der Materialienseite/Weitere Materialien mit der Ziffer 100112 eingestellt - wird die Landesregierung aufgefordert, den Erfahrungsaustausch sicherzustellen, gute Modelle herauszustellen und eine wissenschaftliche Studie durchzuführen.
In der Landtagsdebatte wurde u.a. kritisiert, dass die Rahmenbedingungen nicht stimmen, nicht die notwendige Differenzierung bei den Bildungsprozessen für Kinder im Elementarbereich und der Schule vorsehen und die Fachkräfte nicht ausreichend einbezogen haben.
Bei einer Fachveranstaltung beider Ministerien wurde sehr deutlich, dass die Entwurfsfassung der Bildungsempfehlungen in keiner Weise eine geeignete Grundlage für eine Erprobung sein sollten, da sie z.B. nicht ausreichend die unterschiedlichen Bedingungen für Bildungsprozesse von Kindern unterschiedlichen Alters berücksichtigen (Kinder unter 3 Jahren - Kinder über 3 Jahren - Kinder im Schulalter), notwendige Differenzierungen fehlen (Bildung - Lernen - Wissen werden nicht klar getrennt) und vor allem wird nicht sichergestellt, dass für zusätzliche Aufgaben auch zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hatten die Ministerien auch um Stellungnahme gebeten, ob die Entwurfsfassung überhaupt als geeignete Grundlage für eine Erprobung angesehen werden kann.
Wenn die Praxis ernsthaft bei den Beratungen berücksichtigt worden wäre, hätten die bis zum 15.1.2010 erbetenen Stellungnahmen abgewartet werden müssen, bevor eine parlamentarische Positionierung in Bezug auf die Unterstützung dieser umstrittenen Entwurfsfassung erfolgt!
Freitag, 22. Januar 2010
Landesprogramm zum U-3-Ausbau erforderlich!
Aus einer Information der Landtagsfraktion der Grünen ergibt sich folgende Problembeschreibung:
Nachdem der Städte- und Gemeindebund Alarm geschlagen hat, dass der U 3 Ausbau unterfinanziert sei und der voraussichtliche Platzbedarf höher sei als ursprünglich angenommen (bis zu 66%), haben hat die Landtagsfraktion der Günen im Ausschuss und in der Fragestunde des Landtags nachgefragt, ob die Landesregierung diese Sicht teile. Herr Minister Laschet erklärte, die Prognose sei unseriös, man solle 2013 schauen, ob genug Plätze da sind, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Aufgrund der gegenwärtigen Mittelabflüsse von 100 Millionen gebe es kein Problem. Die Grünen gehen davon aus, dass diese Einschätzung unzutreffend ist. Sie verweisen auf folgenden Hintergrund: 2008 stellte die Bundesregierung dem Land Nordrhein-Westfalen 480 Millionen Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Die Summe verteilt sich auf jeweils gut 80 Millionen Euro auf die Haushaltsjahre 2008 - 2013. Das Land NRW schoss bisher noch 10 Millionen Euro dazu, in Bayern sind es übrigens 100 Millionen Euro Landesmittel.
Obwohl nicht einmal die Hälfte der Ausbauphase vorbei ist, dürften neue Anträge der Kommunen demnächst kaum mehr eine Chance auf sichere Bewilligung haben. Denn es liegen inzwischen bereits Anträge in einem Volumen von 457 Millionen bei den Bewilligungsbehörden, den Landesjugendämtern, vor (Vorlage 14/3141 angefügt). Es wird also notwendig werden, mehr Mittel für den Ausbau bereit zu stellen. Dies gilt umso mehr, da NRW trotz der intensiven kommunalen Bemühungen noch weit von dem selbst gesteckten Ausbauziel von 32% entfernt liegt.
Herr Minister Laschet rechnet trotz der hohen Antragssumme und obwohl die NRW-Kommunen im Frühjahr 2009 einen Finanzbedarf von über 1 Milliarde angemeldet hatten nach wie vor die Bundesmittel als auskömmlich an. Die Günen nehmen an, dass das Thema bis zur Landtagsahl "klein" gehalten werden soll.
Freitag, 15. Januar 2010
Ergebnis einer Landtagsanhörung: Das KiBiz muss nachgebessert werden - die Förderung von Kindern mit Behinderungen ist unzulänglich!
In der Anhörung des jugendpolitischen Landtagsausschusses am 14.1.2010 war der Antrag der SPD-Fraktion (14/8880) vom 24.3.2009 Ausgangspunkt für die Befragung von Experten.
Die Mitteilung des Evangelischen Pressedienstes fasst das Ergebnis mit der Feststellung zusammen, dass es nach Überzeugung von Sachverständigen bei der Integration von Kindern mit Behinderungen Nachbesserungsbedarf im KiBiz gibt!
Kritikpunkte:
Das KiBiz stellt keine angemesse Förderung sicher. Die Bedingungen für die Förderung der Kinder in Regeleinrichtungen wurden nicht verbessert. Die Differenzierung der Behinderungen wird nicht ausreichend berücksichtigt. Pauschalen können dem individuellen Bedarf nicht gerecht werden. Kinder unter 3 Jahren mit Behinderungen sind übersehen worden. Es gibt immer noch Unterschiede bei Finanzierung therapeutischer Leistungen in den Landesteilen Rheinland und Westfalen.
Der Fragekatalog, der Antrag und eine als bedeutsam erscheinende Stellungnahme des SPI stehen in der Materialiensammlung, Weitere Materialien beginnend mit der Ziffer 100114 zur Verfügung.
In dieser Stellungnahme wird u.a. deutlich darauf hingewiesen, dass die Förderung von Kindern mit Behinderungen durch eine fixe Pauschale (3,5-facher Satz einer bestimmten Gruppenform) der zusätzliche Aufwand als unrealistisch anzusehen ist, dass der Faktor (3,5) nicht nachzuvollziehen ist und die Berechnungsgrundlage nicht nach dem Alter der Kinder differenziert, so dass Träger u.U. aus finanziellen Gründen von der Aufnahme eines bestimmten Kindes mit Behinderungen absehen müssen, was Eltern nicht zu vermitteln sein wird.
Donnerstag, 14. Januar 2010
Entwurf der Empfehlungen zur Bildungsförderung wird abgelehnt!
In einer gemeinsamen Stellungnahme der Waldorfkindergärten- und Waldorfschulvereinigung wird den beiden Ministerien angezeigt, dass der vorgelegte Entwurf von Empfehlungen zur Bildungsförderung als ungeeignete Grundlage für eine Erprobung angesehen wird.
Unter breiter Beteiligung sollte zunächst eine grundlegende Überarbeitung erfolgen, da die Entwurfsfassung nicht von zutreffenden Grundannahmen für die Förderung von Kindern unterschiedlichen Alters ausgeht und u.a. auch nicht die für zusätzliche Aufgaben erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Damit wird die Position unterstützt, die während des letzten Workshops als Einschätzung zu der vorgelegten Fassung ausgesprochen wurde: "Zurück in die Werkstatt!"
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