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Freitag, 12. Februar 2010
Statistische Erkenntnis: Für den U3-Ausbau sind zusätzliche Investitionen notwendig!
Wenn der U3-Ausbau noch fristgerecht realisiert werden soll, müssen Investitionen in Neu- und Anbauten getätigt werden. Da die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter zwischen 2012 und 2020 konstant bleiben wird, können die notwendigen Plätze nicht mehr durch Umwidmungen geschaffen werden.
Dies ist eine Ergebnisse einer Ausarbeitung in der aktuellen Veröffentlichung der Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik, KOMDAT. Unter Berücksichtigung der Daten der Bevölkerungsentwicklung, des Ausbaustandes und der Ausbaunotwendigkeit von Angeboten für Kinder im Alter bis zu 10 Jahren (U3, Kindergartenalter, Hort) werden Entwicklungslinien deutlich und Handlungsnotwendigkeiten erkennbar.
Interessant sind u.a. folgende "Ergebnisse":
Der demographische Rückgang und die vorgezogene Einschulung haben in Westdeutschland die Versorgungslücke bei den 3-jährigen mit geschlossen.
Der Rückgang der Kinderzahl hat dazu geführt, dass vor allem Kapazitäten für 2jährige geschaffen werden konnten.
Die "demographische Rendite" geht aber zur Neige, da die Zahl der Kinder im Kindergartenalter zwischen 2012 und 2020 konstant bleiben wird!
Auf die sich daraus ergebende Konsequenz wird aufmerksam gemacht: "Diese Entwicklung hat weit reichende Konsequenzen für den weiteren "U3-Ausbau", der dann nur noch fristgerecht realisiert werden kann, wenn tatsächlich mit Nachdruck umfangreiche Investitionen in den Neu bzw. in Erweiterungsbauten von Tageseinrichtungen getätigt werden. ..."
Diese Daten machen erkennbar, ein Landesausbauprogramm ist in NRW überfällig.
Mittwoch, 10. Februar 2010
Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV hat Bedeutung für das KiBiz!
Die Urteilsschelte an der Hartz IV-Regelung hat in Bezug auf die Kritik an der Bemessung der Regelsätze auch Bedeutung für die Kindpauschalregelung des KiBiz.
Auch hier besteht eine freihändige Setzung und Härtefallregelungen fehlen.
Beachtlich ist, dass das Verfassungsgerichts, die Wiedereinführung der Härtefallregelung ab sofort verlangt. Damit würde sich für die Finanzierung nach dem KiBiz ergeben, dass so genannte "atypische" Situation, die von den Kindpauschalen des KiBiz nicht berücksichtigt werden, eine zusätzliche Förderung erhalten müssen!
Eine erste Zusammenstellung in Bezug auf die Situation der Kindpauschalen in NRW steht zur Verfügung.
Es ist zu hoffen, dass die Anforderungen aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV · die Politik veranlasst, die Regelungen des KiBiz jetzt zu ändern und nicht erst im Rahmen der vorgesehenen Revision im Jahr 2011 und · die Richter in der vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Sichtweise stärkt, die über bereits vorliegenden Klagen von Trägern gegen die Finanzierungsregelung des KiBiz zu entscheiden haben. (Zu allen angesprochenen Problembereichen laufen bei den Verwaltungsgerichten in NRW Klagen.)
Dienstag, 19. Januar 2010
Daten des Bundesamtes für Statistik zur Belegungssituation im März 2009: NRW ist beim U3-Angebot "Schlusslicht"!

In der aktuellen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (Januar 2010) sind die Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren, Kindern mit einem erhöhten Förderbedarf für Kinder mit einem Migrationshintergrund ausgewiesen worden. Bedeutsam ist, dass die Daten für alle 413 Stadt- und Landkreise detailliert zur Verfügung stehen.
Aus dem Datenvergleich ist nicht nur der große Unterschied bei den Versorgungsquoten für Kinder unter 3 Jahren in Ost- und Westdeutschland erkennbar.
In Sachsen-Anhalt liegt die Betreuungsquote in allen Kommunen bei über 50 Prozent. Im Zusammenhang mit dem dort bestehenden Rechtsanspruch ist mit deren Einführung die Nachfrage von Eltern nach U-3-Plätzen gestiegen. Angesichts der in NRW zum 1.3.2009 erreichten Quote von 8,7 % und dem Ausbauziel von 35 % im Jahr 2013, ist damit zu rechnen, dass diese Quote nicht ausreichend ist und damit bedarfsgerecht sein wird!
Die Übersicht über die Versorgungsquoten zum 1.3.2009 macht deutlich, dass NRW zu diesem Zeitpunkt das absolute Schlusslicht in der Versorgungsquote war und sogar Niedersachsen "überholt" hat!
Mit einer Versorgungsquote für die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren von 90,6 % ergibt sich zudem, dass jedes 10. Kind, dass einen Rechtsanspruch hat, keinen Platz nutzt/nutzen kann!
Die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes steht beim Anklicken der Überschrift zur Verfügung. Weitere Informationen, z.B. Kreiskarten, stehen zur Verfügung: www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: Kindertagesbetreuung regional).
Montag, 11. Januar 2010
Bertelsmann: Kinder mit Migrationshintergrund besuchen zu selten eine Kita
In der Pressemitteilung der Bertelsmannstiftung wird darauf hingewiesen, dass Kinder mit Migrationshintergrund nur zu selten eine Kita nutzen, so dass die Chance für einen mehrjährigen Besuch und damit für eine Verbesserung der Chancengerechtigt vertan wird. Für NRW wird die Besuchsquote mit 88 % ausgewiesen.
Wieso müssen immer wieder neue Untersuchungen durchgeführt werden, um auf Zusammenhänge aufmerksam zu machen, die längst bekannt sind? Wann werden endlich die überdeutlichen notwendigen Konsequenzen gezogen?
Die Feststellung ist doch nicht neu! In der bedeutendsten Längsschnittuntersuchung über die bestmögliche Förderung von Fünfjährigen Kinder in der Zeit von 1970 - 1975 wurde in der Auswertung 1977 bereits festgestellt, dass bedeutende Entwicklungsvorsprünge bei den Kindern auch noch in der 4. Klasse festgestellt wurden, die 3 Jahre lang einen Kindergarten besucht haben.
Um den Besuch auch für "Ausländerkinder" attraktiver zu machen, wurde vorgesehen, dass eine bessere Personalausstattung und der Einsatz von muttersprachlichen Fachkräften zusätzlich erfolgen soll. Und: Um den Zugang für alle Kinder leichter zu machen, sollten zum 1.1.1980 die Elternbeiträge abgeschafft werden. Diese Erkenntnis scheiterte am Mut der damaligen Regierung Mitte Dezember 1979, als die Beschlüsse aus finanziellen Gründen aufgehoben wurden. Wann hat eine Landesregierung endlich mal die Courage, Erkenntnisse in die Tat umzusetzen?
Dienstag, 15. Dezember 2009
Fachzeitschrift veröffentlicht Ergebnisse der Untersuchung zu Auswirkungen des KiBiz: 5. Teil Bedarf der Eltern und Fazit
Im 5. Teil der Veröffentlichung von Ergebnissen wird auf die Bedarfslage der Eltern eingegangen und festgestellt, dass 1/5 der Eltern darauf aufmerksam machen, dass sich der Bedarf ändern wird. 61,9 % der Eltern gaben an, mehr Betreuungszeit zu benötigen, zumal sich dies allem aufgrund der Veränderungen der Erwerbtätigkeit (51,8 %) ergäbe.
Insofern wird eine hohe Flexibilität in den Betreuungszeiten benötigt. Damit wird deutlich, dass die Regelung des KiBiz, nach der eine Festlegung auf ein Jahr im Voraus erforderlich ist, nicht als bedarfsgerecht anzusehen ist.
Im Fazit wird festgestellt, dass alleine beim Blick auf 4 Problembereiche (Arbeitsvertragssituation, zusätzliche Belastungen, Weiterqualifizierung von Ergänzungskräften, Betreuungszeiten) Änderungsnotwendigkeiten erkennbar sind und weitere Untersuchungen erfolgen sollten.
Eine Zusammenfassung aller 5 Teil der Veröffentlichung steht auf der Veranstaltungsseite zur Untersuchung und Tagung am 27.4.2009 zur Verfügung.
Montag, 23. November 2009
Das KiBiz - Die Finanzierungsregelung führt auf "Abwege"
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des "Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V." wird die Finanzierungsregelung des Kinderbildungsgesetzes - KiBiz - in NRW im Zusammenhang mit der Entwicklung, Ankündigungen und gesellschaftspolitischen Orientierungen betrachtet.
Es wird darin deutlich, dass das KiBiz als Finanzierungsgesetz erhebliche strukturelle Mängel und inhaltliche Unzulänglichkeiten aufweist, so dass kurzfristig Veränderungen erfolgen müssten.
Sonntag, 22. November 2009
Perspektiven zum Beratungsverfahren der "Empfehlungen zur Bildungsförderung"
Die Voten während der Fachtagung am 18.11.2009 scheinen mit dazu beigetragen zu haben, dass die Landesregierung, d.h. die beiden maßgeblichen Ministerien (MSW und MGFFI), von Ihrer Absicht, die Empfehlungen bereits Ende des Jahres veröffentlichen zu wollen, absieht/absehen.
In den Beratungen des Ständigen Arbeitskreises ist scheinbar folgende Perspektive verabredet worden: Rückmeldungen aus dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege erfolgen bis Ende Januar 2010. Ende Januar soll dann entschieden werden, welche Anregungen in die Entwurfsfassung übernommen werden. Es soll eine "echte" Erprobung erfolgen. An dieser Erprobung sollen nach einem Stichprobenverfahren ausgewählte Schulen und Tageseinrichtungen sowie weitere Interessierte einbezogen werden. Die Erprobungsphase soll durch einen Beirat begleitet werden. Nach dem Ende der Erprobungsphase soll eine Auswertung und Überarbeitung erfolgen und dann auch erst festgelegt werden, in welcher Weise und mit welcher Verbindlichkeit das Ergebnis dann "Geltung" erlangen soll.
Aus diesen Perspektiven ergibt sich u.a.:
Auch wenn nach dem Bekanntwerden der Entwurfsfassung (6.11.2009) jetzt nicht nur bis zum 15.12., sondern bis Ende Januar 2010 eine Stellungnahme möglich ist, so erscheint das Beratungsverfahren zu dieser Entwurfsfassung sehr kurzatmig und inhaltlich fragwürdig, zumal bei der Veranstaltung in Neuss am 18.11.2009 - also nach einer ersten Sichtung - erhebliche Kritik geäußert wurde. Da in den Beratungen am 18.11. sehr deutlich z.B. die Einbeziehung aller Bildungsbereiche (stärkere Berücksichtigung der Eltern, Einbeziehung der Tagespflege) angemahnt und vor allem auch verbesserte Rahmenbedingungen und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen einer Fortbildungsvereinbarung gefordert wurden, ist fraglich, ob entsprechende Modifikationen und Realisierungen durch die Ministerien bereits bis Ende Januar 2010 zugesichert werden können.
Eine Erprobung sollte nicht auf der Grundlage der derzeit gegebenen Bedingungen erfolgen. Im Vorfeld einer Erprobung sollten die Prüfkriterien benannt und die Begleitung durch ein wissenschaftlich unabhängiges Institut erfolgen. In einem begleitenden Beirat sollten, anders als bei dem bisherigen Beratungsverfahren, alle wesentlich Beteiligten berücksichtigt werden, damit, entsprechend den Anforderungen des SGB VIII auch die Trägervielfalt berücksichtigt ist.
Freitag, 13. November 2009
Fachzeitschrift veröffentlicht Ergebnisse der Untersuchung zu Auswirkungen des KiBiz - 4. Teil: Fort- und Weiterbildung
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift KiTa aktuell wird mit einem 4. Tielbeitrag auf die Untersuchungsergebnisse zu Auswirkungen des KiBiz aufmerksam gemacht.
Darin wird auf die Veränderungen/Nichtveränderungen im Zusammenhang mit der Fort- und Weiterbildung eingegangen und deutlich herausgestellt, dass angesichts der eingetretenen Veränderungen im Arbeitsfeld eine "verstärkte Nutzung von Fort- und Weiterbildung" hätten erfolgen müssen. Auf die große Unsicherheit der Ergänzungskräfte wurde ebenso hingewiesen.
Die beschriebene Unzulänglichkeit wird u.a. auch daran deutlich, dass mit den jetzt in der Diskussion befindlichen "Empfehlungen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen" nicht gleichzeitig auch die Bedingungen für die Fortbildung in der seit Jahren überfälligen Fortbildungsvereinbarung gerecht und mit zusätzlichen Landesmitteln, so wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist, gefördert werden soll. Die Aufgabe der Fort- und Weiterbildung wird den Trägern "in eigener Verantwortung" überlassen (Seite 77).
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