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Dienstag, 10. November 2009
Entwurf der Empfehlungen zur Bildungsförderung vorgelegt!

Das Jugend- und Schulministerium haben den Teilnehmenden eines Workshops am 9.11.2009 die
"Empfehlungen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Tageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen" zur Verfügung gestellt.
Diese sollen die bisher geltende Bildungsvereinbarung "weiterentwickeln".


Eine erste Sichtung des Entwurfs machte deutlich, dass grundsätzlich an der in der Bildungsvereinbarung entwickelten Grundorientierung, die von Selbstbildungsprozessen ausgeht, angeknüpft und damit die Anschlussfähigkeit durchaus gesichert wird. Damit scheint insofern eines der durch das Forum Förderung von Kindern genannten Prüfkriterien erfüllt zu werden (Anschlussfähigkeit sicherstellen).

Diskussionsbedürftig erscheint jedoch die mit "Bildungsförderung" genannte Aufgabenstellung, in der einerseits der Bildungs- und umfassende Förderungsauftrag zusammengefasst wird oder andererseits ein "intentionaler" Bildungsbegriff "versteckt" ist. Deutlich ist, dass zwar von ganzheitlicher Förderung/Bildung gesprochen, aber die sich im Bereich der Elementarpädagogik nicht trennbare Trias der Aufgabenstellung "Förderung", nämlich Erziehung, Bildung und Betreuung, nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Kritisch erscheint mir zudem die Herausstellung des "Kinderbildungsgesetzes" zu sein, zumal das dem Gesetz zugrunde liegende Selbstverständnis, das davon ausgeht, dass sich das Bildungsverständnis von Eltern und Tageseinrichtung (jedoch nicht von Tageseinrichtung und Schule) unterscheidet, "daneben" ist.

Als zu wenig ausgeprägt stellen sich mir die Differenzierungen in Bezug auf die Förderung von Kindern in unterschiedlichen Alters-/Lebens-/Entwicklungszusammenhangen dar, zumal z.B. Kinder unter 3 Jahren nicht nur jünger und kleiner, sondern auch andere Zugänge und Beziehungen eingehen können und benötigen. Unterschiedlichkeiten bestehen auch bei Kinder im Alter von 6-7 Jahren. Insofern erscheint es mir als nicht ausreichend, dass die Unterschiedlichkeiten zwischen den Bereich Tageseinrichtungen und Schule u.a. mit "freiwillig" oder "verpflichtend" beschrieben werden.

Ein breiter Diskurs ist jetzt erforderlich.

Angesichts der bereits in dem am 9.11.2009 vorgesehenen Beratung von Implementierungsüberlegungen besteht jedoch die Sorge, dass der notwendige offene Diskurs evtl. gar nicht mehr möglich wird und damit eine zentrale Forderung des Forums, nämlich eine breite Partizipation, erneut ausgeschlossen würde.

In der jetzt vorgelegten Fassung werden zudem zwei weitere Unzulänglichkeiten erkennbar:

Eine Neufassung der Bildungsvereinbarung sollte über einen längerfristigen Prozesse entwickelt und dann auch erst erprobt werden.
Im Zusammenhang mit der Zuschreibung und Erwartung von neuen Aufgabenstellungen, die z.B. im Kinderbildungsgesetz benannt und mit den Empfehlungen u.a. zu verstärkten Kooperationen führen müssten, müssten von vornherein auch die entsprechenden Rahmenbedingungen verbessert und Ressourcen (Fortbildungsmittel, Übernahme von Vertretungskosten) für die fachliche Qualifikation vorgesehen und in einer Fortbildungsvereinbarung festgeschrieben werden. Es reicht m.E. nicht aus, die Rahmenbedingungen mit dem KiBiz zu verschlechtern und jetzt die Aufgabenstellung der Fort- und Weiterbildung den Trägern "in eigener Verantwortung" zuzusprechen (Seite 77).

Montag, 26. Oktober 2009
Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes - 3. Teil der Untersuchungsergebnisse veröffentlicht!

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift KiTa aktuell NRW (10/2009) wird in einem 3. Teil ausführlicher auf die durch die Untersuchung festgestellten Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse und die Belastungssituationen der Mitarbeiterinnen eingegangen.

Beachtlich erscheint u.a.:

Bei 49 % der Beschäftigungsverhältnisse haben sich Veränderungen ergeben - jedoch nur bei jedem achten "positiv", z.B. durch Erweiterung der Arbeitszeit.

Mehr als ein Drittel der befragten Einrichtungsleiterinnen (36,3 %) betont, dass der Krankenstand seit dem letzten Sommer höher geworden sei.

Die Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit sind um 10 % zurückgegangen.

Bezogen auf die Förderung der Sprache wiesen 42,2 der Befragten darauf hin, dass die Aussage, dass die Förderung besser möglich sei, nicht zutreffend ist.

Dies ist, zumal die Sprachförderung als ein Leuchtturm der Jugendpolitik angesehen wird, ein erschütterndes Ergebnis und trägt hoffentlich dazu bei, dass eine Überarbeitung des KiBiz nicht noch länger aufgeschoben wird.

Montag, 26. Oktober 2009
Bundesmittel für den U-3-Ausbau: Landschaftsverband Rheinland gibt Hinweise zum Umsetzungsstand

In der Vorlage zur Beratung des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland am 29.10.2009 werden interessante Hinweise zum Umsetzungsstand des Investitionsprogramms gegeben.

Beachtlich ist in besonderer Weise die ausdrücklich bestätigte Handhabung, dass für die Bindung der Bundesmittel nicht die Auszahlung, sondern die Bindung durch einen Bewilligungsbescheid maßgebliches Kriterium sein soll.

Damit können die Bundesmittel, die für das Jahr 2008 vorgesehen waren, bis im Jahr 2011 in Anspruch genommen werden.

Als kritisch ist es anzusehen, dass bei den Planungen des Landes in Bezug auf die für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013 zu schaffenden Plätze mit 144.000 von einer zu geringen Anzahl ausgegangen wird.

Montag, 12. Oktober 2009
Tarifeinigung: Kita-Träger unter Druck!

Mit den Auswirkungen der Tarifeinigung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst befasst sich aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Wohlfahrt intern".

In dem Beitrag wird u.a. die besonders belastende Situation für freigemeinnützige Träger in NRW herausgestellt, die aufgrund der unzulänglichen Pauschalfinanzierung vor erhebliche Probleme gestellt sind, ihre Mitarbeiterinnen "tarifgemäß" zu bezahlen.
Der auf die Kommunen gerichtete Finanzierungsdruck müsse an die jeweilige Landesregierung weitergegeben werden, wird für die GEW ausgeführt.
Die Auswirkungen des neuen TVöD sollen erst konkret ermittelt werden, bevor vergütungsrelvante Neuregelungen bei Caritas und Diakonie erfolgen sollen.

Wenn deutlich wird, dass der neue TVöD überhaupt nicht das hält, was dem Streik erreicht werden sollte und dann die Anpassungen auch nicht von Trägern übernommen werden oder übernommen werden können, weil die Refinanzierung durch das Landesrecht nicht sichergestellt wird, dann wird nicht das erreicht, was eigentlich mit dem umfangreichen Engagement erreicht werden sollte, nämlich eine Aufwertung des Arbeitsfeldes.

Freitag, 25. September 2009
Bundesmittel für den U-3-Ausbau: Gefahr des Mittelverfalls besteht nicht!

Mit dem Schreiben der Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen wird der Sorge begegnet, die als "Damoklesschwert" seit Anfang des Jahres bestand, zumal die Bewilligungen erst spät erfolgten, weil die Förderungsrichtlinie in NRW erst sehr verspätet veröffentlicht wurde.

Eine Gefahr des Mittelverfalls besteht nicht.
Mittel können auf das folgende Jahr übertragen werden.
Nicht gebundene Mittel können auch - in begründeten Fällen - auch mehr als ein Jahr übertragen werden.
Bereits durch Bewilligungen gebundene Mittel werden "automatisch" übertragen.

Der Übersicht über die bereitstehenden und bisher abgerufenen Mittel wird deutlich, dass der Bereitstellungssumme für das Land NRW in Höhe von 481.516.174 Euro lediglich 23.500.000 Euro Abrufungen gegenüber stehen. Zwar ist dies, so wie die Ministerin schreibt, der Spitzenwert in der Bundesrepublik. Anteilsmäßig betrachtet sind dies jedoch lediglich 4,8 %, während in Hessen der Anteil bei 10,3 % liegt.

Mittwoch, 23. September 2009
Fachkräftebedarf beim Ausbau der Angebot für Kinder unter 3 steigt - Ausbildungskapazitäten reichen nicht aus - Mangelsituation ist überdeutlich!

Mit einer aktualisierten Analyse weist die Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder und Jugendhilfestatistik darauf hin, dass ein Personalbedarf in Westdeutschland im Zusammenhang mit dem U-3-Ausbau besteht, der mit den vorhandenen Kapazitäten nicht gedeckt werden kann.

Hatte Prof. Sell (in der Zeitschrift Welt des Kindes 3/2009) bei seiner Einschätzung im März 2009 sogar einen zusätzlichen Personalbedarf von 50.524 zusätzlichen Stellen im Bereich der Kitas ausgewiesen , wird in dem aktuellen KomDat-Beitrag festgestellt:

"Unter dem Strich bleibt bis 2014 eine rechnerische Lücke von knapp 24.000 Personen, die in den Jahren 2009 bis einschließlich 2013 zusätzlich gewonnen werden müssten."

Es müssten jetzt zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen werden, damit nach einer Zeitverzögerung qualifizierte Mitarbeiterinnen ausgebildet eingesetzt werden könnten.
Erkennbar sind entsprechende Anstrengungen bisher nicht.
Das Arbeitsfeld wird aufgrund verschlechterter Rahmenbedingungen nicht unbedingt attraktiver.
Das KiBiz in NRW hat seinen Beitrag dazu geleistet.

Wenn wirklich die Lage der Kinder und ihrer Familien verbessert werden soll, muss etwas passieren.

Eine überschlägige Berechnung für die zu schaffenden Kapazitäten deutet darauf hin, dass in den kommenden 3 Jahren jährlich mindestens 240 zusätzliche Ausbildungsangebote geschaffen werden müssten. Dazu werden Räume, qualifizierte Ausbildende, die sich auch in der Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren auskennen, und Menschen benötigt, die sich für diese Ausbildung interessieren.

Neben den für Westdeutschland dargestellten Daten sollte die Situation in NRW differenziert in den Blick genommen werden.

Dienstag, 22. September 2009
Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse zu den Auswirkungen des KiBiz in einer Fachzeitschrift; 2. Teil

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift KiTa aktuell NRW wird mit einem 2. Teil über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung des Sozialpädagogischen Institutes über die Feststellungen zu den Bereichen:
Personal, Öffnungszeiten, Zahl und Alter der betreuten Kinder berichtet.


Es haben sich ausschließlich die Fachkraftstunden erhöht. Grund dafür ist das "Fachkraftgebot" für die Begleitung von Kindern unter 3 Jahren.

Die Veränderungen in den Personalstunden pro Einrichtung stellen sich unterschiedlich dar. Es ist verständlich, dass für zusätzliche Aufgaben auch eine Steigerung der Fachkraftstunden erfolgt. 10 % der Einrichtungen hatten jedoch einen Rückgang um mehr als 20 Fachkraftstunden zu verzeichnen.

Die durchschnittliche Zahl der aufgenommenen Kinder ging zurück. Gründe können die Anzahl der Kinder unter 3 Jahren und die Umstellung auf Tagesstättengruppen sein.

Die Öffnungszeiten haben sich verlängert.

Kritisch ist zu betrachten, ob bei der Erweiterung des Angebotes (Öffnungszeit, Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren) die personelle Besetzung angemessen ist.

Dienstag, 18. August 2009
Verbesserung der Rahmenbedingungen eine zentrale Notwendigkeit für die Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen!

In einem Interview der Zeitschrift "kindergarten heute" (8/2009) weist Herr Prof. Dr. Wolfgang Tietze darauf hin, dass den Rahmenbedingungen für eine gute pädagogische Arbeit eine zentrale Bedeutung zukommen.

Als dringend verbesserungsbedürftig benennt er:
Den Erzieher-Kind-Schlüssel, die kinderfreien Zeiten (Zeiten der mittelbaren pädagogischen Arbeit), die Freistellung von Leitungskräften sowie die ausreichende Bezahlung.

Die Verbesserung solcher Rahmenbedingungen kostet Geld und könne nur politisch erreicht werden.

Er weist auch darauf hin, dass es notwendig ist, dass ein geschärftes Verständnis dafür entsteht, welche Aufgaben von Erzieherinnen unter welchen Bedingungen realistischerweise erwartet werden kann.
Dazu müsse z.B. klar gesagt werden, welche erforderlichen Zeitressourcen sichergestellt werden sollen.

Sein Beispiel mit dem Bauern, kann auch auf NRW übertragen werden, zumal hier mit dem KiBiz zwar die Erwartungen erhöht, aber die Rahmenbedingungen verschlechtert wurden:

Bei der Reform geht es "vielleicht wie jenem Bauern, der sein Pferd auf immer mehr Arbeit und immer weniger Fressen trainierte. Und just in dem Augenblick, als er sich am Ziel wähnte und glaubte, den Hafersack nicht mehr öffnen zu müssen, fiel sein Pferd um und stand nicht mehr auf."

Die in der wissenschaftlichen Untersuchung zu Auswirkungen des KiBiz von Leiterinnen wahrgenommenen Krankheitszeiten von Mitarbeiterinnen sind ein entsprechender Hinweis!

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