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Das KiBiz im Spiegel des Bundesrechts

Die Befassung mit dem Rechtsgutachten in der Veranstaltung machte deutlich:
- Regelungen des KiBiz entsprechen nicht dem Bundesrecht!
- Das Gesetz wird nach wie vor heftig kritisiert!

In der Veranstaltung mit fast 250 Teilnehmenden wurden zentrale Unzulänglichkeiten und Fehler des Kinderbildungsgesetzes deutlich und von Fachleuten aus dem Bereich der Einrichtungen, Träger, der Jugendämter, der Verbände und von Landtagsfraktionen diskutiert. Es wurde bedauert, dass kurzfristige Absagen dazu führten, dass weder die Regierungsfraktionen noch die Landesregierung beteiligt war. Landtag und Landesregierung sollen über einige zentrale Ergebnisse informiert werden. Einem Schreiben der Träger haben sich mit Unterschriften Teilnehmende der Veranstaltung angeschlossen.





Ergebnisse

Es wird deutlich, dass durch die Systematik des KiBiz nicht Kinder in den Mittelpunkt der Bemühungen gestellt werden und vorrangig ein Finanzierungsgesetz ist.

Die Regelungen des Gesetzes sichern nicht die notwendige Qualität. Die Rahmenbedingungen, z.B. personelle Besetzung, sind unzulänglich. Das Gesetz ist in Bezug auf die Aufgabenstellungen unterfinanziert.

Das Gesetz widerspricht geltendem Bundesrecht. Es wird sogar deutlich, dass Regelungen nicht eingehalten werden sollen.



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Beispiele:

Die Bedarfsplanung darf nicht die pädagogische Arbeit eines Trägers bestimmen und z.B. Vorgaben bei den Öffnungszeiten und Gruppenformen machen, wenn der Träger einen anderen Bedarf decken will.

Über die vorgesehenen Pauschalen hinaus hat ein Träger einen Anspruch auf zusätzliche Mittel des Jugendamtes, wenn die Pauschalen von falschen Grundannahmen ausgehen oder wenn sie keine „atypischen“ Fallkonstellationen berücksichtigen, wie z.B. Waldkindergärten.

Aus der Förderung können landesfremde Kinder nicht ausgeschlossen werden. Die im Gesetz enthaltene Regelung ist nicht nur „lebensfremd“, sondern konnte durch das Land überhaupt nicht erfolgen, da das Bundesrecht dazu keine Ermächtigung vorsieht.





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