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Mit der Fachtagung am 6.12.2006 wurden - im Rückblick auf das 35jährige Bestehen des Kindergartengesetzes - Anforderungen für die Weiterentwicklung in NRW beschrieben. Das Kinderbildungsgesetz wurde am 25.10.2007 beschlossen und soll am 1.8.2008 in Kraft treten.
Neben der Frage, ob das nach heftigen Auseinandersetzungen und gegen erhebliche Bedenken von der Regierungskoalition beschlossene Kinderbildungsgesetz den fachlichen Anforderungen genügt, drängte sich bereits während der Beratung die Frage auf, ob es überhaupt als Landesausführungsgesetz dem Bundesrecht entspricht:
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Zur Klärung wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Auf seiner Grundlage sollen vielfältige Fragestellungen erörtert werden. Sie werden für Eltern, Mitarbeiterinnen, Träger, Jugendämter, das Ministerium und die Landespolitik von Bedeutung sein. Sie wollen Orientierung für die örtliche Umsetzung und evtl. notwendige „Korrekturen“ des Gesetzes sein.
Die Ausschreibung zur Tagung finden Sie - hier!
Das Rechtsgutachten können Sie hier bestellen. Den Flyer zur Veranstaltung können Sie als PDF herunterladen [408 KB]
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