Mittwoch, 24. Oktober 2007
Aachen: Befragung nach dem Betreuungsbedarf macht deutlich - Vom Kinderbildungsgesetz können keiner "flexibleren" Angebote erwartet werden!
Die "unverbindliche Abfrage" des Jugendamtes der Stadt Aachen macht deutlich, dass sich aus der Sicht des Jugendamtes durch das Kinderbildungsgesetz im Grundsatz überhaupt keine Veränderungen der Öffnungszeiten der Einrichtung ergeben können: Eltern können, entgegen den Ankündigungen, keine bedarfsgerechten Förderungszeiten für ihr Kind erwarten, aber sich darauf einstellen, dass sie für weniger "Leistung" mehr zahlen müssen.
Es gibt zukünftig sogar noch unflexiblere Nutzungsmöglichkeiten, da Festlegungen auf bestimmte Zeiten erfolgen müssen und verlängerte Leistungen dann nur zu Lasten der Mitarbeiterinnen erbracht werden müssten, wenn sich die Bedarfssituation in der Familien kurzfristig ändern sollte.
Sonntag, 7. Oktober 2007
Düsseldorf: OB Erwin übt deutliche Kritik am Kinderbildungsgesetz!
Auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf wird auf den Offenen Brief des Oberbürgermeisters hingewiesen, in dem er seine Kritik am Gesetzentwurf erneuert. Damit wird deutlich, der Gesetzentwurf ist längst noch nicht "durch"! Diese Kritik sollte sich der Landtagsausschuss bei seiner Auswertung am 11.10. auch vergegenwärtigen:
"Deutliche Kritik am Regierungsentwurf zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) übt der Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin jetzt in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten, die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen, die Düsseldorfer Landtagsabgeordneten, die Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Stadtrat sowie die Mitglieder des Düsseldorfer Jugendhilfeausschusses. "Der Entwurf bietet keine tragfähige Finanzierungsgrundlage für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder," schreibt der OB. Er spricht sich dabei auch für eine Absenkung des Elternbeitrages von 19 auf 13 Prozent aus. ..... "
Dienstag, 4. September 2007
Köln: Berechnung der möglichen Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes - Viele Unbekannte führen nicht zu einem positiven Ergebnis!
In einer Vorlage für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln am 7.8.2007 wurden die möglichen Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes bewertet und berechnet.
Bei einer Befassung mit der Vorlage wurde deutlich, dass darin nicht nur unzutreffende Grundannahmen enthalten sind, sondern auch viele Unbekannte ausschließlich mit positiven Wirkungen unterstellt wurden. So ist die für die Stadt berechnete positive Wirkung keine Überraschung.
Die Vorlage und Anmerkungen stehen zur Verfügung.
Freitag, 10. August 2007
Düsseldorf: Regierungsentwurf bleibt hinter Erwartungen zurück - Belange der größeren Städte werden nicht berücksichtigt - die vorgesehenen Quoten sind nicht bedarfsdeckend!
In der Beantwortung von Anfragen aus Ratsfraktionen weist der Beigeordnete für den Fachbereich darauf hin, dass sich aus den Regelungen des Regierungsentwurfs u.a. eine Unterfinanzierung der heutigen Angebote ergeben würde und kommt zu dem Schluss, dass unter diesen Rahmenbedingungen "die Verwaltung dem Regierungsentwurf nicht zustimmen (kann)".
Weitere Detaileinbewertungen ergeben sich aus den Beantwortungen.
Dienstag, 19. Juni 2007
Bielefeld: Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes - Mehrausgaben für die Kommune
Die Verwaltung der Stadt Bielefeld hat den Jugendhilfeausschuss und den Rat mit der Vorlage 3779 über die möglichen Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes unterrichtet.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass einige Bedingungen noch nicht feststehen und z.B. das Nachfrageverhalten der Eltern nach Öffnungszeiten nicht abschätzbar ist. Es wurde unterstellt, dass sich die Gruppen- und Einrichtungsstrukturen, einschließlich der Buchungszeiten nicht ändern.
Allein bei einer Unterstellung dieser Variablen wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass für die Stadt Bielefeld eine Betriebskostensteigerung von rd. 3 Mio. € und eine Finanzierungslücke von 1,2 Mio. € erwartet werden können.
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