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Sonntag, 3. August 2008
Rückwirkende Sachkostenkürzung für das Jahr 2008 am 20.5. veröffentlicht
Gegen heftigen Protest und im Gegensatz zu den eigenen Ankündigungen hat die Landesregierung die rückwirkende Kürzung des Sachkostenzuschusses zum 1.1.2008 am 20.5.2008 veröffentlicht.
Da die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen in 2007 für das Jahr 2008 nicht den notwendigen Änderungsantrag zur Novellierung des GTK gestellt hatte, konnte davon ausgegangen werden, dass die durch den Ministerpräsidenten vor der Regierungsübernahme kritisierte Verschlechterung der Sachkostenförderung nicht erneut vorgenommen wird. Wurde sich jetzt aber nun doch!
Montag, 7. April 2008
Zwang zur Erhöhung der Elternbeiträge in Kommunen mit Haushaltssicherung: Das OVG NRW bestätigt die Chancenungleichheit, die durch das Landesgesetz ausgelöst wurde!
Mit dem Urteil des OVG NRW vom 24.5.2007 (15 B 778/07) wird überdeutlich, dass die Ankündigung der Minister Dr. Wolf und Laschet vom 30.6.2006 nicht zutreffend war.
Mit der Information des Landesregierung (720/6/2006) wurde behauptet, dass die „Anhebung der Kindergartenbeiträge nicht zwangsläufig“ erfolge. Vielmehr gelte: „Kommunen entscheiden im Einzelfall.“
Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung die Stadt Gelsenkirchen, deren Rat eine Erhöhung der Elternbeiträge abgelehnt hatte, verpflichtet, die Elternbeiträge zu erhöhen, da die Kommunen verpflichtet seien, Deckungsmittel vorrangig aus speziellen Entgelten zu beschaffen. Der Kommune stehe keine Ermessensentscheidung zu, auch wenn das Gesetz vorsehe, dass das Jugendamt Elternbeiträge erheben „kann“.
Begründend weist das Gericht darauf hin, dass die Stadt in ihrer Situation in der Regel zu einer Erhöhung verpflichtet ist, da nicht davon auszugehen sei, dass die „Grenze des Zumutbaren“ erreicht sei. Die letzte Beitragserhöhung sei zuletzt im Jahr 1993 erfolgt.
Mit diesem Hinweis macht das Gericht deutlich, dass es in eine inhaltliche Bewertung der Sachlage einsteigt, aber einseitig fiskalisch argumentiert. Es berücksichtigt nicht, dass mit der seit 1993 nicht erfolgten Erhöhung der Beiträge im Ergebnis der Zugang zu dem Bildungsangebot in Tageseinrichtungen für alle Kinder in NRW erleichtert wurde. Das Gericht berücksichtigt damit erkennbar nicht den Zusammenhang mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Förderung, den Anspruch auf Chancengleichheit auch in Bezug auf die Zugänge zu Bildungsangeboten, die durch die Entscheidung des Gerichts jetzt insbesondere bei Kommunen erschwert sind, die aufgrund ihrer Haushaltslage gezwungen sind, Elternbeiträge erhöhen zu müssen.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt damit die Politik der Landesregierung, die einerseits betont, Kinder individueller fördern zu wollen, die jedoch andererseits mit der auch in das Kinderbildungsgesetz übernommen Regelung zur kommunalen Elternbeitragsfestlegung Chancenungleichheiten in NRW verstärkt hat.
Sonntag, 6. April 2008
Protokoll der Landtagsanhörung macht deutlich: Die Sachkostenkürzung wird abgelehnt
In dem jetzt vorliegenden Protokoll zu der Anhörung zur Kürzung des Sachkostenzuschusses ist die Ablehnung jetzt nochmals wörtlich nachzulesen:
"Es bleibt in Bezug auf die Fortschreibung des § 18b GTK bei unserer bisherigen Kritik." Markus Leßmann für die kommunalen Spitzenverbände.
"Es blebit dabei, dass wir an der weiterhin aufrechterhaltenen Külrzung der Sachkostenpauschale Kritik übern, die zu erheblichen Einschränkungen im laufenden Betrieb .. geführt hat." Marita Haude für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
"...Drei Z's...: Zustimmung gibt es nicht. Zusammenhänge sind nicht erkannt und Zuschüsse sind nicht ausreichend. ... Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück oder stimmen Sie als Parlamentarier nicht zu. Zerstören Sie nicht weiter die Förderugnsbedingungen für Kinder in Tageseinrichtungen. Zahlen Sie mehr für die Finanzierung der Kinder." Gerhard Stranz als Geschäftsführer der Waldorfkindergartenvereinigung NRW.
Diese Feststellung als Offenbarung: "Durch ein Versehen der Verwaltung ist die .. Fortschreibung des § 18b GTK ... schlichtweg übersehen worden." Marika Huesmann-Kaiser für das Ministerium.
Freitag, 14. März 2008
Landtag intern: Kritik an Konsolidierung
In der März-Ausgabe der Landtagsveröffentlichung "intern", wird über die Kritik an der vorgesehenen erneuten Kürzung der Sachkostenförderung durch das Land berichtet, die während der Anhörung am 28.2. für die kommunalen Spitzenverbände und auch die freie Wohlfahrtspflege vorgetragen wurde.
Damit ist jetzt auch öffentlich das deutlich, was die Mitglieder des Landtags auch unmittelbar wahrnehmen konnten.
Eine "lernende Organisation" müsste auch von Experten lernen können und das Wiederholen von Fehlern vermeiden.
Donnerstag, 28. Februar 2008
Landtagsanhörung zur Sachkostenkürzung: Keine Zustimmung zum Vorhaben der Landesregierung!
Es ist eindeutig: In allen Stellungnahmen wurde die erneut vorgesehene Kürzung der Sachkostenbezuschussung abgelehnt!
Durch das Ministerium wurde während der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 28.2.2008 die Notwendigkeit für die jetzt betriebene Änderung als "VERSEHEN" entschuldigt und von der Regierungsfraktion darauf hingewiesen, dass die Kürzung im Haushalt eingerechnet sei und jetzt auch erfolgen würde. Schließlich hätten die Verbände in dem Konsens auch der Neuorientierung der Förderung zugestimmt, so dass davon ausgegangen werden könne, dass es sich um eine auskömmliche Förderung handele.
Ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände betonte die Ablehnung, wies aber darauf hin, dass sich die kommunale Seite auf die Kürzung eingestellt habe, zumal sie ja auch nur bis zum Ende der Gültigkeit des GTK wirke.
Diesen Einlassungen wurde entschieden begegnet und darauf hingewiesen, dass weder die Auskömmlichkeit der bisher berücksichtigen Pauschale belegt sei, noch nach den Kürzungen den Einrichtungen in ausreichendem Maße die Mittel zur Verfügung stünden, die für die Bildungsarbeit heute notwendig sind. Die Aussage der kommunalen Seite in Bezug auf den beschränkten Wirkungszeitraum wurde widersprochen, da die um den Haushaltskonsolidierungsbetrag gekürzte Pauschale auch in die Kindpauschalen eingerechnet worden sei und somit, neben des falsch unterstellen Personalkostenansatzes, auch in Zukunft Grundlage der Finanzierung sein soll.
Es wurde u.a. auch an die Ankündigungen und Versprechungen der ehemaligen Opposition, die Kürzung zurückzunehmen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, erinnert, zumal tatsächlich das Gegenteil passiert. Dies gilt trotz des derzeitigen Eindrucks, dass "man" sich mit dem Kinderbildungsgesetz arrangieren könne. Es würde vergessen, dass dabei Äpfel mit Birnen verwechselt werden, da nach dem neuen Gesetz die Förderung unter anderen Bedingungen erfolgt.
Weitere Unterlagen zur Anhörung sind auf der Internetseite des Landtags zu finden: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Ausschuesse/A04/aktuelles.jsp
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