Wenn Ihre Einzelspende 200 Euro nicht überschreitet, genügt der Kontoauszug oder ein Bareinzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck "Zahlung erfolgt" für die Anerkennung als Sonderausgabe beim Finanzamt.

Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber seit 2007 eingeführt. (Gesetzesstelle: § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStDV)

Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn wir uns persönlich bei Ihnen bedanken könnten und bitten Sie in jedem Fall um Ihre Kontaktdaten.



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