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Tageseinrichtungen können ihre Aufgabenstellung nicht erfüllen, wenn sie ihre Verantwortlichkeit nur auf die unmittelbare Förderung der Kinder konzentrieren.
Die entsprechend erweiterte Aufgabenstellung wird insofern auch allen Tageseinrichtungen durch das Bundesrecht zugesprochen. Insofern unterstützt die Landesregierung diese Entwicklung grundsätzlich. In der Pilotphase sollen Anforderungen erarbeitet werden, die zukünftig für alle Tageseinrichtungen gelten, die in NRW als "Familienzentren" tätig - und später auch gefördert - werden sollen.
An dieser Stelle unserer Internetpräsenz stellen wir Ihnen Informationen zum Beratungs- und Entwicklungsstand, sowie Anregungen für die Weiterentwicklung des eigenen Angebotes zur Verfügung.
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